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Hilfestellung

Für den Immobilienverkauf werden zahlreiche Unterlagen und Dokumente benötigt. Da wird es schnell unübersichtlich und zeitaufwändig.

Überlassen Sie uns den „lästigen Papierkram“: Wir sichten Ihre gesammelten Unterlagen für Sie.

Nachstehend sehen Sie eine Checkliste der erforderlichen Unterlagen.

Checkliste für den Hausverkauf:

  • Grundriss
  • Energieausweis
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Berechnung umbauter Raum
  • aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 2 Monate)
  • Flurkarte
  • Gebäudeversicherung
  • Baubeschreibung
  • ggf. Mietverträge

Checkliste für den Wohnungsverkauf:

  • Grundriss
  • Energieausweis
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung
  • Berechnung umbauter Raum
  • aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 2 Monate)
  • Lageplan
  • Gebäudeversicherung
  • Protokolle über die letzten 3 Eigentümerversammlungen
  • Hausgeldabrechnung der letzten 3 Jahre
  • Wirtschaftsplan für das aktuelle und kommende Jahr
  • Teilungserklärung und Aufteilungsplan
  • Baubeschreibung
  • ggf. Mietverträge

Sollten diese Unterlagen nicht vollständig vorhanden sein, brauchen Sie sich nicht zu beunruhigen: Wir können diese mit der mit dem Makleralleinauftrag verbundenen Vollmacht für Sie einholen.

Fehlende oder nicht mehr aktuelle Grundrisse ersetzen wir durch eine professionelle, neue Version.

So hat auch der spätere Käufer die Möglichkeit, zeitnah die in den meisten Fällen benötigte Immobilienfinanzierung zu beantragen, ohne die der Verkauf gar nicht erfolgen könnte.

Im Zuge der Kaufabwicklung unterstützen wir Sie ebenfalls gerne beratend hinsichtlich des Inhaltes des Kaufvertrages (Sie bekommen diesen vor der Unterzeichnung durch den Notar zur Überprüfung zugesandt) und der Zahlungsmodalitäten. Sprechen Sie uns einfach an, wenn Sie Fragen haben!


Was beim Privatverkauf einer Immobilie zu beachten ist

Ziehen Sie in Erwägung, Ihre Immobilie privat – ohne Makler – zu verkaufen, brauchen Sie einen Plan.

Da es hierbei in den meisten Fällen um Transaktionen im sechsstelligen Bereich geht, möchten Sie sicher kein Risiko eingehen. Daher ist eine gute Vorbereitung unerlässlich. Der Zeitaufwand wird hierbei häufig unterschätzt. Sie sollten auch einkalkulieren, dass der Verkaufsprozess durchaus einige Monate in Anspruch nehmen kann, Zeit, in der Sie regelmäßig für potentielle Interessenten erreichbar sein und Besichtigungstermine koordinieren müssen. Ein häufiger Fehler ist die Festlegung eines unrealistischen Verkaufspreises durch falsche Einschätzung der Stärken und Schwächen des Objekts und den Vergleich mit unpassenden Konkurrenzobjekten. Auch die emotionale Bindung ist hier oftmals hinderlich. Grundlage für die Festlegung des Kaufpreises ist zunächst die Wertermittlung. Einen verlässlichen und objektiven Wert erhalten Sie von einem ausgebildeten und zertifizierten Sachverständigen.

Eine grobe Einschätzung erhalten Sie auch bei einschlägigen Internetportalen. Entscheidend für die Höhe des Verkaufspreises sind letztendlich Angebot und Nachfrage zum Zeitpunkt des Immobilienverkaufs. Dieses zu beurteilen erfordert viel Erfahrung. Ist der Angebotspreis zu hoch angesetzt, werden falsche Erwartungen geweckt und die falsche Zielgruppe angezogen. Damit wird sich die Angebotsdauer übermäßig verlängern und das Objekt zum Ladenhüter. Kaufinteressenten vergleichen verschiedene Objekte und beurteilen dementsprechend die Angemessenheit des Angebotes.

Ein überhöhter Preis kann zudem dazu führen, dass die Finanzierung für den Käufer in Gefahr gerät: Banken führen im Zuge eines Darlehensgesuches eine eigene Wertermittlung durch. Ergibt sich daraus ein überhöhter Preis, wird das Darlehen unter Umständen nicht gewährt, da dann ein angemessener Gegenwert nicht vorhanden ist. Wird der Preis zu niedrig kalkuliert, haben Sie ebenfalls finanzielle Einbußen. Als mögliche Fallen können sich z. B. im Verlauf neben persönlicher Unerfahrenheit und möglichem Besichtigungstourismus auch langwierige Verhandlungen oder Finanzierungsverzögerungen durch Banken erweisen.

Folgende Unterlagen müssen bereitgestellt bzw. eingeholt werden:

  • aktueller Grundbuchauszug (nicht älter als 3 Monate)
  • Liegenschaftskarte / Flurkarte
  • Baupläne, -beschreibung
  • Grundrisse
  • Grundstücksfläche, Wohnfläche und Nutzfläche in m²
  • Kubatur
  • Energieausweis
  • Dokumentation von Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen
  • Police über Wohngebäudeversicherung
  • aktueller Grundsteuerbescheid
  • letzte Heizkostenabrechnung
  • Rechnungen über weitere Betriebs- und Nebenkosten
  • evtl. Mietvertrag (bei Vermietung)

Bei Wohnungen zusätzlich:

  • Teilungserklärung nach § 8 WEG
  • Aufteilungsplan
  • Protokolle der letzten drei Eigentümerversammlungen
  • Höhe der Instandhaltungsrücklage
  • Hausgeldabrechnung der letzten 3 Jahre
  • Aktueller Wirtschaftsplan

Einige Mühe sollten Sie auf die angemessene Präsentation Ihrer Immobilie verwenden:
Erstellen Sie ein hochwertiges Exposé mit professionellen Fotos, aufgearbeiteten Grundrissen und informativen Texten und präsentieren es in relevanten Medien. Erzählen Sie im Bekanntenkreis von Ihrem Vorhaben. Nicht wenige Immobilien finden über Mund-zu-Mund-Propaganda einen neuen Besitzer.

Spätestens bei der ersten Besichtigung sind Sie gesetzlich verpflichtet, einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Verstöße werden mit bis zu 15.000 € geahndet. Dabei ist jeweils darauf zu achten, ob ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis erforderlich ist. Beispielsweise benötigen Gebäude mit ein bis vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, auf jeden Fall den teureren Bedarfsausweis. Sie können den Energieausweis von entsprechenden Experten erstellen lassen. Er ist dann in der Regel 10 Jahre gültig.

Bereiten Sie sich auf die Besichtigungstermine vor, indem Sie alle notwendigen Informationen über Ihr Objekt bereithalten, inklusive Stärken und Schwächen, um die Fragen der Interessenten beantworten und ihr Objekt überzeugend darstellen zu können. Hierbei sollten sie stets sachlich bleiben und Persönliches eher außen vor lassen. Planen Sie genug Zeit pro Termin ein. Sofern nicht mehr bewohnt, empfiehlt es sich, die Immobilie vor der Vermarktung zu räumen. So kann der Vorstellungskraft der Interessenten mehr Raum gegeben werden. Zur Optimierung der Präsentation sollten Sie erwägen, evtl. auch Schönheitsreparaturen durchzuführen, die Wände zu weißen oder sogar eine professionelle Homestaging-Agentur zu beauftragen. Der Verkaufserfolg lässt sich so nachweislich erhöhen.

Bei den Verkaufsverhandlungen lassen Sie sich nicht zu weit im Preis herunterhandeln. Da hierbei unweigerlich die Frage nach der Preisentstehung angesprochen werden wird, ist es günstig, auf ein professionelles Wertgutachten verweisen zu können. Im Abschlussgespräch mit dem potentiellen Käufer sollte die Finanzierung zur Sprache kommen und bevor nicht die Darlehenszusage vorgelegt werden kann, sollten Sie anderen Interessenten noch nicht absagen.

In der Regel vereinbart der Käufer den Notartermin. Für die Erstellung des Kaufvertragsentwurfes müssen dem Notar die erforderlichen Informationen übermittelt werden. Bevor es zum Verkaufsabschluss kommt, sollten Sie den Kaufvertragsentwurf (dieser sollte auch einen verbindlichen Termin für die Fälligkeit des Kaufpreises beinhalten) kritisch prüfen und sicherstellen, dass Sie auch mögliche Fragen beim Notartermin richtig beantworten können. Die gesamte Kaufabwicklung kann 6–8 Wochen in Anspruch nehmen. Vergessen Sie nicht, bei der Übergabe ein rechtsgültiges Übergabeprotokoll anzufertigen.

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