Verbrauchs- und Bedarfsausweis

Energieausweis

Für Verkäufer und Vermieter von Immobilien besteht seit 2008 grundsätzlich die Pflicht, einen gültigen Energieausweis vorzulegen.

Im Mai 2014 ist die Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) in Kraft getreten. Gebäude werden dabei in sogenannte Energieeffizienzklassen eingeteilt, wie man es bereits von Elektrogeräten kannte. Verstöße gegen die Ausweispflicht werden mit Bußgeldern bis zu 15.000 € geahndet.

Unter Denkmalschutz stehende Gebäude sind von dieser Pflicht ausgenommen.

Schon im Inserat müssen der im Energieausweis angegebene Endenergiebedarf oder -verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter (kWh/m²) und Jahr, der Hauptenergieträger und das Baujahr des Wohngebäudes angegeben werden, wenn der Energieausweis vorhanden ist.

Spätestens bei den Besichtigungsterminen muss das vollständige Ausweisdokument vorgelegt und bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfs- und den Verbrauchsausweis. Doch welchen benötige ich?

Anzahl der Wohneinheiten und Baualter des Wohngebäudes Bedarfs- ausweis Verbrauchs- ausweis
  • 1 – 4 Wohneinheiten
  • Bauantrag vor dem 01.11.1977
  • die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung sind nicht erfüllt
X
  • 1 – 4 Wohneinheiten
  • Bauantrag vor dem 01.11.1977
  • die Anforderungen der 1. Wärmeschutzverordnung sind erfüllt
X X
  • 1 – 4 Wohneinheiten
  • Bauantrag nach dem 01.11.1977
X X
  • 5 und mehr Wohneinheiten
X X

Außer in der ersten Gebäudekategorie der Tabelle hat der Eigentümer also die Wahl zwischen Bedarfs- oder Verbrauchsausweis.

Auch wenn die Heizkostenabrechnungen der vergangenen drei Jahre nicht vollständig vorliegen, kann ausschließlich ein Bedarfsausweis ausgestellt werden.

Für Neubauten werden ebenfalls grundsätzlich Bedarfsausweise ausgestellt.

Der Verbrauchsausweis wird aufgrund des tatsächlichen Energieverbrauchs der Bewohner eines Gebäudes erstellt. Er spiegelt so auch das individuelle Heizverhalten der Bewohner wieder und der zukünftige Verbrauch kann bei verändertem Nutzer- und Heizverhalten stark abweichen. Die Kosten liegen hierfür zwischen 25 und 100 €.

Für die Erstellung des bedarfsorientierten Energieausweises erfolgt ein aufwändiges Berechnungsverfahren, um den theoretischen Energiebedarf eines Gebäudes zu ermitteln. Grundlage hierfür ist ein technisches Gutachten, für das Daten rund um Gebäudeform, Bau- und Anlagentechnik erhoben und sämtliche Planungsunterlagen hinzugezogen werden müssen.

So kann die Immobilie unabhängig vom individuellen Heizverhalten objektiv mit anderen Kauf- und Mietobjekten verglichen werden.

Außerdem lassen sich Modernisierungsempfehlungen aus den Daten des Energiebedarfsausweises ableiten. Hier schlagen je nach Aufwand Kosten von 500 € oder mehr zu Buche.

Wir erstellen den erforderlichen Energieausweis bei Erteilung des Maklerauftrages kostenlos für Sie.

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